Die Kosten für manche ärztliche Bescheinigungen oder fachärztliche Kurzgutachten, z.B. für den Arbeitgeber, das Arbeitsamt, private Versicherungen oder den VdK werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Deshalb muß sie der Patient selbst bezahlen:
nach Aufwand n. GOÄ 10,- bis 45- Euro
Erstellung von Fahrtauglichkeitsgutachten durch einen Facharzt unserer Praxis mit zusätzlicher Qualifikation als verkehrsmedizinischer Gutachter.
Gebühr pro Gutachten: ab 250,- Euro.
Für BfA, LVA und andere Versorgungseinrichtungen:
Für das Landesversorgungsamt:
Wollen Sie mehr zu unseren IGEL-Leistungen in Neurologie und Psychiatrie wissen, fragen Sie bitte unsere Assistentinnen oder Ihren Arzt.