Darüber hinaus bieten wir individuelle Gesundheitsleistungen an:
Viele Menschen achten heutzutage mehr auf ihre Gesundheit. Sie wünschen sich medizinische Zusatzleistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden (z.B. Akupunktur und Homöopathie). Weil diese Zusatzleistungen nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, darf sie der Arzt nicht auf Chipkarte oder Krankenschein erbringen. Wenn Sie sich diese Leistungen wünschen, möchten wir sie Ihnen nicht vorenthalten.
Der Fortschritt der Medizin ermöglicht es uns, mehr für Ihre Gesundheit zu tun als die Kasse zahlt.
Individuelle Wünsche belasten damit die Solidargemeinschaft aller gesetzlichen Krankenversicherten nicht.
Für unsere Fachgebiete Neurologie und Psychiatrie haben deshalb die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) eine Auswahl individueller Gesundheitsleistungen für Patienten mit neurologischen oder psychiatrischen Krankheiten zusammengestellt.
Die Individuellen-Gesundheits-Leistungen = IGEL
Diese ärztlichen Leistungen werden bei gesetzlich Krankenversicherten analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.